TV DZ 012/2011 «Über die Sicherheit von Geräten für den Betrieb in explosionsgefährdeten Umgebungen»
Ausrüstung (einschließlich nichtelektrischer Geräte) für den Einsatz in Bereichen, die für die Zündung von brennbarem Gas, Dampf und Nebel, brennbarem Staub, sowie in potenziell explosiven Umgebungen von unterirdischen Minen und Erzbergwerk gefährlich sind.
Das Identifizierungsmerkmal der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Umgebungen und Ex-Komponenten ist das Vorhandensein von explosionsschutzmitteln, die in der technischen Dokumentation des Herstellers angegeben sind, und der Kennzeichnung des Explosionsschutzes auf der Ausrüstung und der Ex-Komponente.
Technische Vorschriften gelten NICHT für:
medizinische Erzeugnisse;
Geräte, bei denen Explosionsgefahr nur durch Vorhandensein von explosionsgefährdeten Stoffen und instabilen chemischen verbindungen besteht;
Geräte für den Haushalts-und nichtproduktionsgebrauch in Umgebungen, in denen sich eine explosionsgefährdete Umgebung durch unvorhergesehene Leckage von brennbarem Gas bildet;
Arbeitsschutzmittel;
Schiffe, Binnenschiffe und mischschiffe (Fluss-Meer), Mobile Offshore-Plattformen und Bohrinseln für die Arbeit in Meer-und Binnengewässern, andere schwimmende Mittel sowie Maschinen und Anlagen, die auf Ihnen verwendet werden;
öffentliche Verkehrsmittel, für die Beförderung von Personen und Gütern auf dem Luft -, Land -, Bahn-oder Wassertransport bestimmt;
Atomwaffen, Forschungseinrichtungen von Organisationen des nuklearen Verteidigungskomplexes, außer der Ausrüstung, die in explosionsgefährdeten Zonen enthalten ist.
TV DZ 032/2013 «Über die Sicherheit von Geräten, die unter überdruck arbeiten»
Diese Verordnung gilt für:
Behälter für Gase, verflüssigte Gase, unter Druck aufgelöst, und Dämpfe, für arbeitsmedien der Gruppe 1 verwendet, und mit:
der maximal zulässige Betriebsdruck über 0,05 MPa, die Kapazität über 0,001 m3 und das Produkt des maximal zulässigen betriebsdruckes über 0,0025 MPa * m3;
maximal zulässiger Betriebsdruck über 20 MPa, Fassungsvermögen über 0,0001 m3 bis einschließlich 0,001 m3.
Behälter für Gase, verflüssigte Gase, unter Druck aufgelöst, und Dämpfe, für arbeitsmedien der Gruppe 2 verwendet, und mit:
der maximal zulässige Betriebsdruck über 0,05 MPa, die Kapazität über 0,001 m3 und das Produkt des maximal zulässigen betriebsdruckes über 0,005 MPa * m3;
maximal zulässiger Betriebsdruck über 100 MPa, Fassungsvermögen über 0,0001 m3 bis einschließlich 0,001 m3
Gefäße für Flüssigkeiten, für arbeitsmedien der Gruppe 1 und mit:
der maximal zulässige Betriebsdruck über 0,05 MPa, die Kapazität über 0,001 m3 und das Produkt des maximal zulässigen betriebsdruckes über 0,02 MPa * m3;
maximal zulässiger Betriebsdruck über 50 MPa, Fassungsvermögen über 0,0001 m3 bis einschließlich 0,001 m3.
Gefäße für Flüssigkeiten, die für arbeitsmedien der Gruppe 2 verwendet werden und mit:
der maximal zulässige Betriebsdruck über 1 MPa, die Kapazität über 0,01 m3 und das Produkt des maximal zulässigen betriebsdruckes über 1 MPa * m3;
maximal zulässiger Betriebsdruck über 100 MPa, Fassungsvermögen über 0,0001 m3 bis einschließlich 0,01 m3.
Kessel mit einer Kapazität von mehr als 0,002 m3, für Warmwasser mit einer Temperatur von mehr als 110 °C oder Dampf mit einem überdruck von mehr als 0,05 MPa, sowie Gefäße mit feuerheizung mit einer Kapazität von mehr als 0,002 m3 bestimmt.
Rohrleitungen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 0,05 MPa, Nenndurchmesser von mehr als 25 mm, für Gase und Dämpfe bestimmt und für arbeitsmedien der Gruppe 1 verwendet.
Rohrleitungen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 0,05 MPa, einem Nenndurchmesser von mehr als 32 mm und dem Produkt des maximal zulässigen Betriebsdrucks pro Nenndurchmesser von mehr als 100 MPa • mm, die für Gase und Dämpfe bestimmt sind und für die arbeitsmedien der Gruppe 2 verwendet werden.
Rohrleitungen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 0,05 MPa, einem Nenndurchmesser von mehr als 25 mm und dem Produkt des maximal zulässigen Betriebsdrucks von einem Nenndurchmesser von mehr als 200 MPa • mm, für Flüssigkeiten bestimmt und für arbeitsmedien der Gruppe 1 verwendet.
Rohrleitungen mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck von mehr als 1 MPa, einem Nenndurchmesser von mehr als 200 mm und einem Produkt des maximal zulässigen Betriebsdrucks von mehr als 500 MPa • mm, die für Flüssigkeiten bestimmt sind und für die arbeitsmedien der Gruppe 2 verwendet werden.
Die Elemente der Ausrüstung (die Montageeinheiten) und die Komponenten dazu, die der Einwirkung des Drucks standhalten.
Armaturen mit einem Nenndurchmesser von mehr als 25 mm (für Geräte mit Medium-Gruppe 1), Armaturen mit einem Nenndurchmesser von mehr als 32 mm (für Geräte mit Gas-Gruppe 2), Armaturen mit einem Nenndurchmesser von mehr als 200 mm (für Rohrleitungen für Flüssigkeiten und für Medien-Gruppe 2).
Anzeigen und Sicherheitsvorrichtungen.
Druckkammern (außer einzelmedizin).
Geräte und sicherheitseinrichtungen.
TV DZ 010/2011 «Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen»
Die technischen Vorschriften gelten für Maschinen und (oder) Geräte im Umlauf im einheitlichen Zollgebiet der Zollunion hergestellt. Die Wirkung der technischen Vorschriften gilt für Maschinen und (oder) Geräte, die in gefährlichen Produktionsstätten verwendet werden.
Zertifizierungen unterliegen:
1. Holzbearbeitungsmaschinen Haushalt.
2. Schneemobile, Schneemobile und Anhänger zu Ihnen.
3. Garage Ausrüstung für Fahrzeuge und Anhänger.
4. Landwirtschaftliche Maschinen.
5. Die Mittel der kleinen Mechanisierung der Garten-und forstwirtschaftlichen Anwendung mechanisiert, einschließlich elektrisch.
6. Maschinen für Viehzucht, Geflügelzucht und Futterproduktion.
7. Das Instrument ist mechanisiert, einschließlich elektrisch.
8. Technologische Ausrüstung für die Forstwirtschaft, Forstwirtschaft
und Holzflößerei:
— benzinsägen;
— Sägeblätter, elektrisch.
9. Technologische Ausrüstung für Unternehmen des Handels, der Gastronomie und der lebensmittelblocks.
10. Ausrüstung für öffnungs-und Reinigungsarbeiten und die Befestigung der bergbauarbeiten:
— Mähdrescher für die Reinigung;
— mechanisierte komplexe;
— Auflagerung, mechanisiert, für Lava;
— ein Druckluftwerkzeug.
11. Ausrüstung für das Graben von Bergwerken:
— Mähdrescher für Kohle und gestein;
— Befestigungen aus Metall für vorbereitende arbeiten.
12. Ausrüstung für Stem heben und bergbautransport:
— schaberförderer für Minen;
— Förderbänder für Bergwerke;
— Winde für Bergbau.
13. Ausrüstung für spulenbohrungen und Bohrlöcher, Ausrüstung für das laden und Schlachten von sprengbohrungen:
— pneumatische Bohrhammer (Bohrhammer);
— pneumatisch Schock Geräte;
— Maschinen zum bohren von Bohrlöchern im Bergbau
Industrien;
— Bohrgeräte.
14. Lüftungs-und Entstaubungsanlagen:
— Fans für Minen;
— Entstaubungs-und entstaubungsmittel;
— sauerstoffkompressoren.
15. Ausrüstung heben-Transport, Kräne heben.
Die folgende Ausrüstung ist der Deklaration unterworfen:
1. Turbinen und Anlagen Gasturbinen.
2. Zugmaschinen.
3. Zerkleinerungsmaschinen.
4. Diesel-Generatoren.
5. Vorrichtungen für hebevorgänge.
6. Förderbänder.
7. Elektrische Seilzüge und Ketten.
8. Transport Produktion im freien ohne schiene.
9. Chemische Ausrüstung, öl-und Gasverarbeitung.
10. Ausrüstung für die Verarbeitung von Polymeren Materialien.
11. Pumpenausrüstung (Pumpen, Aggregate und Pumpeninstallationen).
12. Ausrüstung kryogene, Kompressor, Kälte, autogene, Gasreinigung:
— Lüftungsanlagen und seltene Gase;
— Geräte für die Vorbereitung und Reinigung von Gasen und Flüssigkeiten, Geräte Wärme-und Massen-Austausch von kryogenen Systemen und Anlagen;
— Kompressoren (Luft-und Gasantrieb);
— Kühlanlagen.
13. Ausrüstung zur beflammung von Metallen und Beschichtungen Produkte.
14. Gasreinigungs-und Entstaubungsanlagen.
15. Ausrüstung Zellstoff-Papier.
16. Hardware Papierherstellung.
17. Ölfeld-Ausrüstung, bohrende geologisch-Sondierungs.
18. Technologische Ausrüstung und Ausrüstung für das auftragen von Lacken auf Maschinenbau-Produkte.
19. Ausrüstung für flüssiges Ammoniak.
20. Ausrüstung für die Vorbereitung und Reinigung von Trinkwasser.
21. Metallbearbeitungsmaschinen.
22. Schmiede-und Pressmaschinen.
23. Die ausrstung holzbearbeitend (außer den Werkzeugmaschinen holzbearbeitend Haushalts).
24. Technologische Ausrüstung für die Gießerei.
25. Ausrüstung für Schweißen und Gas-thermische Spritzen.
26. Traktoren Industrie.
27. Gabelstapler.
28. Fahrräder (außer für Kinder).
29. Maschinen für Erdbau, Rückgewinnung, Entwicklung und Wartung von Steinbrüchen.
30. Straßenmaschinen, Ausrüstung für die Herstellung von Baumischungen.
31. Ausrüstung und Baumaschinen.
32. Ausrüstung für die Baustoffindustrie.
33. Technologische Ausrüstung für die Protokollierung,
lesobirzh und holzlegierungen (außer Benzin-und Kettensägen elektrisch).
34. Technologische Ausrüstung für die torfindustrie.
35. Industrielle Wäschereiausrüstung.
36. Ausrüstung für Chemische Reinigung und färben von Kleidung und Haushaltswaren.
37. Maschinen und Anlagen für die kommunale Wirtschaft.
38. Industrielle Ventilatoren.
39. Klimaanlagen Industrie.
40. Lufterhitzer und Luftkühler.
41. Technologische Ausrüstung für die Leichtindustrie.
42. Technologische Ausrüstung für die Textilindustrie.
43. Technologische Ausrüstung für die Herstellung von Chemiefasern, Glasfaser und asbestfäden.
44. Technologische Ausrüstung für die Lebensmittel -, Fleisch-und Fischindustrie.
45. Technologische Ausrüstung für Mehl-Getreide -, Futter-und aufzugsindustrie.
46. Technologische Ausrüstung für Unternehmen des Handels, der Gastronomie und der lebensmittelblocks.
47. Druckausrüstung.
48. Technologische Ausrüstung für die Glas -, Porzellan -, Steingut-und Kabelindustrie.
49. Heizkessel, die mit flüssigem und festem Brennstoff arbeiten.
50. Gasbrenner und kombiniert (außer Block) -, Heizöl -, Einbau in Geräte für den Einsatz in Fertigungsprozessen in Industrieanlagen.
51. Wasserheizungs-und Heizgeräte, die mit flüssigem und festem Brennstoff arbeiten.
52. Fräser:
— Fräser mit vielseitigen Hartmetallplatten;
— trennfräser, schlitzfräser aus Schnellarbeitsstahl;
— Hartmetallfräser.
53. Schneider:
— Drehwerkzeuge mit gelöteten Hartmetallplatten
— Drehwerkzeuge mit vielseitigen Hartmetall
Platten.
54. Kreissägen mit Hartmetallplatten zur Bearbeitung von Holzwerkstoffen.
55. Schlosser-Montagewerkzeug mit isoliergriffen für den Betrieb in elektrischen Anlagen bis 1000 V.
56. Gravierfräser:
— aufsatzfräser mit hinterzangen;
— aufsatzfräser mit Messern aus Stahl oder Hartmetall;
— Fräser aufgesetzte zylindrische vorgefertigte.
57. Werkzeug aus natürlichen und synthetischen Diamanten:
— Diamant Schleifen Kreise;
— Diamant-Schleifscheibe.
58. Werkzeug aus synthetischen superharten Materialien auf Bornitrid-Basis (Werkzeug aus elbor):
— Schleifscheiben.
59. Industrielle Rohrleitungsarmaturen.
60. Abrasive Werkzeuge, abrasive Materialien:
— Schleifscheiben, einschließlich für Handmaschinen;
— Trennscheiben;
— Polierscheiben;
— petalenförmige Schleifscheiben;
— endlose Schleifen Bänder;
— Scheiben Schleifen fibroval.
TV DZ 016/2011 «Über die Sicherheit von Geräten, die mit gasförmigem Brennstoff betrieben werden»
Gasverwendende Geräte zum Kochen, heizen und Warmwasser
Heizgeräte Gas Haushalt (Heizgeräte und kombiniert mit Wasserkreislauf, Konvektoren, Kamine, Heizgeräte, Klimaanlagen mit eingebauten Gas-Heizgeräte)
Gasgeräte für den Haushalt zum Kochen und erwärmen von Lebensmitteln (Herde, Kochfelder, ofenschränke, Grills, Elektroherde, mit mindestens einem gasbrenner)
Die Apparate Wasser-heizend, fließend Gas
Wasserheizgeräte, Kapazitiv, Gas
Die Herde und die tagane das Gas tragbar und touristisch
Tragbare und touristische Gasherde, tagany
Gasbrenner für den Haushalt Infrarot-Strahlung, gasbrenngeräte für Haushaltsgeräte
Gasheizkessel (bis 100 kW)
Gasheizkessel (mehr als 100 kW)
Ausrüstung für die Gastronomie und Lebensmittel-Einheiten (stationäre Kessel, Kochplatten, Geräte und braten, Pfannen kippen, braten, Friteusen, Ausrüstung für das Kochen und erwärmen von Flüssigkeiten, marmiten für die ersten und zweiten Gänge)
Industrielle gasbrenner für spezielle Zwecke (Heizungen «Licht» Infrarotstrahlung)
Strahlungsstrahler, geschlossen («dunkle» Strahler)
Gas-Heizungen, industriell (rekuperativ und mischbar), einschließlich Heizungen mit blockblasenbrenner, Klimaanlagen mit eingebauten Gas-Heizungen
Gas-Wärmeerzeuger für die Tierhaltung
Gas aufzuchtapparate für Geflügel
Block automatische Brenner
Gas-blockbrenner, industriell
Kombinationsbrenner, industriell
Geräte zur Einbettung in Ausrüstung
Gasdruckregler, die ohne fremde Energiequelle arbeiten
Regler (Getriebe) zu Gasflaschen
Automatisierungsgeräte und-Ausrüstung für gasbrenner und-Geräte
Blöcke und Paneele zum automatischen anzünden)
Die Gasregulierungs-und Absperrventile (automatische Absperrventile, Druckregler, thermoelektrische Geräte der Flammenwächter, Armaturen, Thermostate, mechanische)
Flexible Anschlüsse für gasbrenner und Geräte
TV DZ 020/2011 «Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Mitteln»
Technische Vorschriften gelten für die im Umlauf in der einheitlichen Zollgebiet der Zollunion technische Mittel, die elektromagnetische Störungen und (oder) die Qualität der Funktionsweise, die von der Wirkung von externen elektromagnetischen Störungen abhängt.
Elektromotoren;
Elektrogeneratoren;
Elektrische Geräte und Mobile Kraftwerke;
Reaktoren, einschließlich Rektoren, strombegrenzende die Beton;
Transformatoren;
Schaltgeräte und Schaltelemente für stromverteilungs -, Steuerungs-und schutzschaltkreise;
Relais-Steuerung und Schutz;
Schütze und starter, elektromagnetisch;
Elektrische Geräte für die Steuerung von technischen elektrischen Anlagen;
Niederspannungsgeräte, komplett (NPK);
Elektrische Geräte und Geräte für den Hausgebrauch, sowie Ausrüstung für Handels -, Gastronomie-und Lebensmittelgeschäfte:
zum Kochen und lagern von Lebensmitteln und zur Mechanisierung von Küchenarbeiten;
für die Verarbeitung (waschen, Bügeln, trocknen, reinigen) von Wäsche, Kleidung und Schuhen;
für die Reinigung und Aufräumen von Räumen;
zur Aufrechterhaltung und Anpassung des Raumklimas;
Sanitär-Hygiene;
für die Pflege von Haaren, Nägeln und Haut;
für körperheizung;
Vibrationsmassage;
Spiel -, Sport-und Fitnessgeräte;
Audio-und Videogeräte, Fernseh-und Rundfunkempfänger;
Nähen und stricken;
Netzteile, Ladegeräte, Spannungsregler;
für die Gemuesegart-und gartenbauwirtschaft;
für Aquarien und Gartenteiche;
Elektropumpe;
lichtausrüstungen und lichtquellen;
Elektrische installationsprodukte;
Verlaengerungskabel,
Elektrische Schweißgeräte,
Elektrothermische Ausrüstung,
Beleuchtungsanlagen, Lampen, Leuchte,
Chemische, physikalische Stromquellen,
Elektrochemische, thermoelektrische und thermionische Generatoren,
Materialien und Erzeugnisse, elektrische Isolierung, Elektro-Winkel und elektrometallokeramisch,
Rechentechnik,
Elektronische Computer und komplexe auf Ihrer Grundlage,
Niederspannungsanlagen, die an computergestützte elektronische Geräte und komplexe auf Ihrer Basis angeschlossen werden,
Informationsanzeige, Geräte für die überwachung und Regulierung von technologischen Prozessen,
Stromzähler und Radio,
Die Mittel der Telemechanik, die Software-technischen komplexe,
Die Mittel des elektrographischen Kopierens, des Auftragens der Barcodes,
Die Mittel der Bearbeitung und der Vernichtung der Dokumente,
Elektro-und elektronikwaagen, netzbetrieben,
Maschinen, manuell, elektrisch
andere elektrische Ausrüstung.
TV DZ 004/2011 «Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen»
Die technischen Vorschriften gelten für Niederspannungsanlagen, die im Umlauf im einheitlichen Zollgebiet der Zollunion hergestellt werden. Niederspannungsgeräte, die durch die technischen Vorschriften abgedeckt sind, sind elektrische Geräte für den Einsatz bei einer Nennspannung von 50 bis 1000 V (einschließlich) AC und von 75 bis 1500 V (einschließlich) DC bestimmt.
Unterliegt der TV-Zertifizierung:
Elektrische Geräte und Haushaltsgeräte:
zum Kochen und lagern von Lebensmitteln und zur Mechanisierung von Küchenarbeiten;
für die Verarbeitung (waschen, Bügeln, trocknen, reinigen) von Wäsche, Kleidung und Schuhen;
für die Reinigung und Reinigung von Räumen;
zur Aufrechterhaltung und Anpassung des Raumklimas;
Sanitär-Hygiene;
für die Pflege von Haaren, Nägeln und Haut;
für körperheizung;
Vibrationsmassage;
Spiel -, Sport-und Fitnessgeräte;
Audio-und Videogeräte, Fernseh-und Rundfunkempfänger;
Nähen und stricken;
Netzteile, Ladegeräte, Spannungsregler;
für die Gemuesegart-und gartenbauwirtschaft;
für Aquarien und Gartenteiche;
Elektropumpe;
lichtausrüstungen und lichtquellen;
elektrische installationsprodukte;
Verlaengerungskabel.
Persönliche elektronische Computer (Personal Computer).
Niederspannungsgeräte, die an persönliche elektronische Computer angeschlossen werden.
Instrument elektrifiziert (manuelle und tragbare elektrische Maschinen).
Elektromusikalisch.
Kabel, Drähte und Schnüre.
Automatische Schalter, Schutzschalter.
Geräte für die Verteilung der elektrischen Energie.
Elektrische Geräte zur Steuerung von elektrischen Anlagen.
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